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   ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09   

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ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09 (https://dejure.org/2013,29162)
ArbG Essen, Entscheidung vom 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09 (https://dejure.org/2013,29162)
ArbG Essen, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 5 Ca 4847/09 (https://dejure.org/2013,29162)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Höchstbegrenzungsklauseln dienen nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ua. BAG v. 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - juris) nicht bzw. nicht vorwiegend dazu, eine Überversorgung zu verhindern.

    In diesem Fall ist es sachgerecht, sie schon bei der Berücksichtigung des Ausgangspunktes für Kürzungen auf Grund vorzeitigen Ausscheidens und vorgezogener Inanspruchnahme von Betriebsrenten heranzuziehen (BAG v. 21.03.2006 a.a.O.).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (AZ: 3 AZR 137/09 - juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07.

    Ansprüche auf Zahlung der anzupassenden Betriebsrenten werden zum jeweiligen Zahlungstermin und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung fällig (vgl. hierzu BAG v. 28.6.2011 - 3 AZR 137/09 - juris).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Weiterhin verschieben sich die in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung, indem die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch genommen wird (BAG vom 12.12.2006 - 3 AZR 716/05; BAG vom 30.11.2012 a.a.O.; BAG vom 19.04.2011 - 3 AZR 318/09 - juris).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führen (vgl. BAG v. 19.06.2012 - 3 AZR 289/10 - juris; BAG v. 11.12.2007 - 1 AZR 953/06; BAG v. 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - juris).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Weiterhin verschieben sich die in der Versorgungsordnung festgelegten Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung, indem die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch genommen wird (BAG vom 12.12.2006 - 3 AZR 716/05; BAG vom 30.11.2012 a.a.O.; BAG vom 19.04.2011 - 3 AZR 318/09 - juris).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führen (vgl. BAG v. 19.06.2012 - 3 AZR 289/10 - juris; BAG v. 11.12.2007 - 1 AZR 953/06; BAG v. 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - juris).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führen (vgl. BAG v. 19.06.2012 - 3 AZR 289/10 - juris; BAG v. 11.12.2007 - 1 AZR 953/06; BAG v. 30.11.2012 - 3 AZR 475/09 - juris).
  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Zum Ergebnis, dass bei der Berechnung des Ruhegeldes zunächst die Begrenzung nach Richtlinie 2/89 und erst im Anschluss daran eine Quotierung zu erfolgen hat, gelangt auch die 3. Kammer des Arbeitsgerichts F. in den jeweils am 29.11.2012 verkündeten Urteilen (AZ: 3 Ca 3774/10 und 3 Ca 466/12).
  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Zum Ergebnis, dass bei der Berechnung des Ruhegeldes zunächst die Begrenzung nach Richtlinie 2/89 und erst im Anschluss daran eine Quotierung zu erfolgen hat, gelangt auch die 3. Kammer des Arbeitsgerichts F. in den jeweils am 29.11.2012 verkündeten Urteilen (AZ: 3 Ca 3774/10 und 3 Ca 466/12).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
    Auch wenn grundsätzlich der Arbeitgeber und nicht die Pensionskassen Adressaten von § 16 BetrAVG sind, so kann der Arbeitgeber die Anpassung durch einen Vertrag zugunsten der Versorgungsberechtigten (§ 328 Abs. 1 BGB) auf die Pensionskasse übertragen (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - a. a. O.; Förster/Rühmann/Cisch, Betriebsrentenrecht, 11. Aufl. 2007, § 16, Rdn. 4).".
  • LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch

  • ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09

    Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09 abzuändern und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn 6.366,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 1.378,80 Euro zzgl.

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11. Januar 2013 - 5 Ca 4847/09 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
  • ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

    Die Entscheidungen der 7. und 5. Kammer des Arbeitsgerichts F. (7 Ca 4859/09 und 5 Ca 4847/09) übersähen die Regelung in § 2 BetrAVG und die Bedeutung der Regelungen zur Quotierung in den Betriebsvereinbarungen zur vorzeitigen Auflösung von Arbeitsverhältnissen (51-er und 55-er Regelung) und hätten bei der Auslegung von Sinn und Zweck der Höchstbegrenzungsklausel die notwendige Differenzierung außer Acht gelassen.
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